Empfangstheke in hellem holz, die abgerundet ist. Eine Mitarbeiterin nimmt eine Frau in Empfang. Beide Frauen schauen auf Dokumente auf der Theke.

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz /

Seit dem 01.01.2024 ist in unserem Unternehmen eine interne Hinweisgebermeldestelle eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unseres Unternehmens eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt. 

Die Hinweisgebermeldestelle wird durch die externen Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben – erreichbar unter www.vogel-heinrich.eu . Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie unter diesem Link. Weiterhin finden Sie auf dieser Unterseite die entsprechende Kachel des ZfP Südwürttemberg. Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. 

Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizamtes

 

Hinweise auf Verstöße: weitere Ansprechpersonen /

Zusätzlich zur Whistleblowing Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des ZfP Südwürttemberg an die zuständigen Kontaktpersonen der folgenden Bereiche melden:

Beschwerdemanagement

Patientenfürsprechende

Datenschutzbeauftragte

Kontakt /

Claudia Vogel
Fachanwältin für Strafrecht
Telefon 0761 59521020 oder 0177 4102450
zfp-suedwuerttemberg(at)vogel-heinrich.eu

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