Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Zum 1. Januar 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.
In diesem Zusammenhang hat die Geschäftsleitung des ZfP Südwürttemberg mit Wirkung zum 01.01.2023 folgende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und zur Nachhaltigkeit verabschiedet.
Hierin verpflichtet sich das ZfP Südwürttemberg, Menschenrechte und Nachhaltigkeitsbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in den globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen.
Beschwerdewege /
Beschwerden können direkt an die Vertrauensanwältinnen des ZfP, den Menschenrechts- und Antikorruptionsbeauftragten oder die Abteilung Compliance Management gestellt werden.
Kontakt /
Claudia Vogel
Fachanwältin für Strafrecht
Telefon 0761 59521020 oder 0177 4102450
zfp-suedwuerttemberg(at)vogel-heinrich.eu
Michael Krattenmacher
Leitung Compliance Management
michael.krattenmacher@zfp-zentrum.de 07583 33-1576Frank Kuhn
Anti-Korruptionsbeauftragter, Menschenrechtsbeauftragter
frank.kuhn@zfp-zentrum.de 07583 33-1575Downloads /
Bericht zum LkSG 2023
Grundsatzerklärung Menschenrechte und Nachhaltigkeit
Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren
Verhaltenskodex Lieferant:innen