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Demenz /
Fremdsprachige Informationen /
Im Zusammenhang mit Demenz stellen sich viele rechtliche Fragen. Wer kein oder nur wenig Deutsch spricht, versteht die Texte vielleicht nur schwer. Hier finden Sie Informationen zum Thema Betreuung und Vollsorgevollmacht in verschiedenen Sprachen. Die Informationen gibt es auf Deutsch, Türkisch, Russisch, Französisch und Englisch. Bitte machen Sie Menschen, die kein Deutsch sprechen, auf diese Seite aufmerksam.
Gerade auch Vorsorgeerklärungen, die im Rechtsverkehr später Bedeutung erlangen sollen, müssen mit besonderer Sorgfalt und Bedacht erstellt werden, weshalb sich der Erklärende ihres Inhalts vollumfänglich bewusst sein sollte. Das Bundesministerium der Justiz bietet dazu fremdsprachige Muster in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Ukrainisch und Arabisch an:
Zur Webseite des Bundesministeriums für Justiz
Weitere Informationen finden Sie unter anderem in vielen Sprachen hier:
Zur Website Alzheimer Gesellschaft Baden – Württemberg e.V.