Organisation &
Struktur /
Anstalt des öffentlichen Rechts /
Seit 1996 werden die Zentren für Psychiatrie als Anstalten des öffentlichen Rechts geführt. Diese Rechtsform ermöglicht eine flexible und rasche Reaktion auf veränderte Anforderungen. Angebote können patientengerecht ausgelegt werden und wirtschaftliche Abläufe lassen sich optimieren. Die Zentren für Psychiatrie haben in der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft eine Sonderstellung. Sie nehmen neben klinischer Verantwortung auch Aufgaben der Pflege, der Entwöhnung und des Maßregelvollzugs wahr.
Aufsichtsrat /
Im Jahr 1996 wurden die damaligen psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Anstalten des öffentlichen Rechts umgewandelt und in "Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie" umbenannt. Zum 1. Januar 2009 sind die drei Zentren in Bad Schussenried, Weissenau und Zwiefalten zum „ZfP Südwürttemberg“ mit Geschäftssitz in Bad Schussenried fusioniert.
Die landespolitische Verantwortung wird durch die Gewährsträgerschaft des Landes für die Zentren für Psychiatrie sichergestellt. Im Aufsichtsrat wird sie über drei Landesvertreter gewährleistet: Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt zwei, das Finanzministerium einen Vertreter. Die Landkreise, in denen das ZfP seine traditionellen Betriebsstätten hat (Ravensburg, Biberach, Reutlingen), sind durch einen Landrat vertreten. Ein weiteres Aufsichtsrastmitglied wird vom Gesamtpersonalrat des ZfP Südwürttemberg vorgeschlagen. Als beratendes Mitglied fungiert ein Patientenfürsprecher.
Im Aufsichtsrat sind vertreten:
- Ministerialdirigent Dr. Thilo Walker, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Ministerialrätin Christina Rebmann, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Regierungsdirektorin Esther Pfalzer, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
- Mario Glaser, Landrat des Landkreises Biberach
- Sonja Denzel, Vertreterin des Personalrates des ZfP
- Dr. Ulrich Mack Patientenfürsprecher im Landkreis Biberach, beratendes Mitglied
Trägerschaft /
Die Zentren für Psychiatrie stehen unter der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. zum Ministerium
Downloads /
Satzung ZfP Südwürttemberg
Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie