Zentrale
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Arbeitssicherheit /
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind neben ihrer Zuständigkeit für das ZfP für weitere Tochtergesellschaften zuständig. Sie unterstützen beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung und sind beratend bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der Planung und Ausführung von technischen Arbeitsmitteln und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und des Führens des Gefahrstoffkatasters tätig. Sie prüfen Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung und führen laufend Begehungen der Arbeitsstätten durch. Die Ursachenanalyse und Meldung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung gehören ebenso zu den Aufgaben wie auch die Schulung und Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten und die Durchführung der Arbeitssicherheitsausschüsse.