Nahaufnahme der Hände von zwei sitzenden Frauen, die eine jüngere Frau in gelbem T-Shirt und hellblauer Jeans hält mit beiden Händen die Hand einer älteren Frau, die ein mit roten floralen Mustern besticktes dunkelgrünes Kleid trägt.

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Demenz /

Vorsorgevollmacht /

Die Generalvollmacht (oder Vorsorgevollmacht) /

ist eine Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Wichtig ist zu wissen, dass auch enge Angehörige wie Ehepartner oder Kinder nicht automatisch berechtigt sind, rechtlich wirksame Entscheidungen zu treffen, z. B. einen Heimvertrag zu unterschreiben oder die Einwilligung in eine Operation zu geben. Die Angehörigen dürfen aber dann entscheiden, wenn sie rechtzeitig vorher durch eine entsprechende Vollmacht dafür eingesetzt sind. Es empfiehlt sich diese Vorsorge zu treffen. Prominente gehen hier mit gutem Beispiel voran, wie das Beispiel von Frau Meysel zeigt.

Die Vorsorgevollmacht kann sich als sogenannte Generalvollmacht auf nahezu alle denkbaren Rechtsgeschäfte beziehen. Der Vollmachtgeber wählt eine Person seines Vertrauens aus (= Vollmachtnehmer) und berechtigt ihn jetzt oder später für ihn tätig zu werden, z. B. Entscheidungen zu treffen. Die Vorsorgevollmacht ist formlos möglich, jedoch empfiehlt sich die Schriftform und die notarielle Beurkundung (bei Grundstücksgeschäften Vorschrift). Der Notar prüft bei der Beurkundung, ob Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. Es ist möglich, dass er ein ärztliches Zeugnis verlangt, das die Geschäftsfähigkeit bestätigt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Personen bevollmächtigt werden und dass die Vollmacht über den Tod des Vollmachtnehmers hinaus Gültigkeit hat.

Die Vollmacht ist Vertrauenssache, denn der Bevollmächtigte wird außer vom Vollmachtgeber von niemanden kontrolliert.

Vorteil der Vollmacht /

  • unbürokratisch und Selbstbestimmung möglich. 

Nachteile der Vollmacht /

  • Gefahr von Missbrauch, da keine Kontrollinstanz,
  • Entschädigung des Bevollmächtigten wird oft nicht geregelt;
  • Keine Versicherungsschutz für Bevollmächtigte;
  • Keine Beratungsstelle für Bevollmächtigte

Weiterführende Links /

Auf der Seite des Bundesjustizminsteriums finden sich viele hilfreiche Informationen zum Thema Vorsorge und Betreeungsrecht sowie Musterformulare zum Download. 

Zur Webseite des Bundesjustizminiseriums 

Die Deutsche Alzheimergesellschaft hat ein Informationsblatt zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Ehegattennotvertretungsrecht und Patientenverfügung erstellt. 

Zum Informationsblatt Vorsorgevollmacht

Download /

Generalvollmacht /

Aktuelle Mustervorlage in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums


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