Eine Frau und ein Mann laufen gemeinsam unter einem gelben Regenschirm von einem Auto weg.

Häusliche psychiatrische Krankenpflege (pHKP) /

Bei der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) werden psychisch kranke Menschen zu Hause angeleitet und unterstützt. So können sie ihren Alltag selbständig bewältigen und koordinieren. Klinikaufenthalte werden verhindert, hinausgezögert oder verkürzt.

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege wird von Pflegefachkräfte mit psychiatrischer Berufserfahrung durchgeführt. Sie erfassen den Hilfebedarf und planen und vereinbaren dann konkrete Maßnahmen.

Im Mittelpunkt aller Leistungen stehen immer die Klient:innen. Deren Unterstützung erfolgt passgenau und individuell. Gegebenenfalls werden auch Angehörige im Umgang mit der Erkrankung und der Krankheitsbewältigung beraten und angeleitet.

Unser Angebot umfasst:

  • Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen
  • Entwickeln von individuellen unterstützenden Maßnahmen zur Bewältigung krankheitsbedingter Fähigkeitsstörungen
  • Vernetzung und Kontaktaufnahme mit anderen Hilfs- und Unterstützungsdiensten
  • Training eines eigenverantwortlichen Umgangs mit der Erkrankung

     

Wie erhalte ich die Leistung?

pHKP ist eine behandlungspflegerische Leistung, die von Fachärzt:innen der Nervenheilkunde, der Neurologie, der Psychiatrie oder der psychotherapeutischen Medizin verordnet wird. Nach vorheriger fachärztlicher Diagnose kann pHKP auch hausärztlich verordnet werden.

Anspruch auf psychiatrischen häuslichen Krankenpflege haben Klient:innen, die gesetzlich krankenversichert sind. Weiterhin sind eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen notwendig:

  • Die psychische Erkrankung geht mit erheblichen Fähigkeitsstörungen einher, so dass der Alltag nicht mehr selbständig bewältigt werden kann. Es sind aber noch kognitive und körperliche Fähigkeiten dafür vorhanden. 
  • Beeinträchtigungen oder Störungen des Antriebs, der Ausdauer oder Belastbarkeit, bei der Tagesstrukturierung, planendem Denken oder Realitätsbezug. 
  • Einbußen bei der Kontaktfähigkeit, den kognitiven Fähigkeiten, der Konzentration, der Merkfähigkeit, den Lernleistung und beim problemlösenden Denken.
  • Förderung des Zugangs zur eigenen Krankheitssymptomatik.
  • Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen.

Verordnungsfähig ist pHKP bei folgenden Erkrankungen:
Schizophrenien und wahnhafte Störungen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Affektive Störungen, Demenzen. Fragen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt oder ihre Ärztin.
 

Kontakt /

Wie läuft pHKP ab?

Der PPA setzt den vom Arzt oder der Ärztin empfohlenen Behandlungsplan um und erstellt einen ausführlichen Maßnahmenplan. Dieser wird gemeinsam mit den Klient:innen regelmäßig bewertet und angepasst. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin und der Pflegedienst stehen während der gesamten Versorgung im Austausch.

Im Rahmen einer pHKP erfolgen regelmäßige Hausbesuche. Dabei sind über einen Zeitraum von 4 Monaten max. 14 Einheiten (á 45 Min) pro Woche und 2 Einheiten pro Tag möglich. Meistens sind die Besuchsintervalle und -einheiten zum Beginn der Versorgung höher und werden zum Ende hin reduziert oder in größeren Abständen erbracht.

Die Versorgung endet nach den genannten Fristen oder wenn das Pflege- und Genesungsziel erreicht wurde. In Einzelfällen sind Nachgenehmigungen möglich.
 


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